Die NATO-Osterweiterung und der Mythos eines gebrochenen Versprechens an Russland

Die NATO-Osterweiterung ist ein zentraler Streitpunkt der europäischen Sicherheitsordnung nach dem Ende des Kalten Krieges. Die heutige russische Führung – insbesondere Präsident Wladimir Putin und Außenminister Sergej Lawrow – vertritt die Auffassung, der Westen habe der Sowjetunion 1990 zugesichert, die NATO werde sich nicht nach Osten ausdehnen. Eine sorgfältige Analyse der historischen Dokumente und der damaligen wie späteren russischen Positionen zeigt jedoch, dass dieses Narrativ weder vertraglich vereinbart war noch über Jahre hinweg von Russland selbst vertreten wurde.

Im Kontext der deutschen Wiedervereinigung 1990 äußerten westliche Politiker wie der damalige deutsche Außenminister Hans-Dietrich Genscher und der US-Außenminister James Baker Überlegungen zur künftigen Sicherheitsordnung Europas. Genschers Aussagen bezogen sich ausdrücklich auf das Gebiet der ehemaligen DDR. Auch Bakers bekannte Formulierung gegenüber Michail Gorbatschow, die NATO werde sich „not one inch eastward“ bewegen, stand im unmittelbaren Zusammenhang mit der Frage der Stationierung von NATO-Truppen in Ostdeutschland, nicht mit einer generellen Erweiterung des Bündnisses auf andere osteuropäische Staaten.

Diese Auslegung wird durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag bestätigt, das einzige völkerrechtlich verbindliche Dokument dieser Verhandlungen. Er enthält kein Verbot einer NATO-Osterweiterung, sondern lediglich Regelungen zur militärischen Präsenz auf dem Gebiet der ehemaligen DDR. Ein allgemeines politisches oder rechtliches Nicht-Erweiterungsversprechen existierte somit nicht.

Ein zentrales Dokument für das Verständnis der damaligen russischen Position ist die NATO-Russland-Grundakte von 1997. In dieser Grundakte erklärten beide Seiten ausdrücklich, dass sie keine Gegner, sondern Partner seien. Sie verpflichteten sich zur Achtung der grundlegenden Prinzipien der OSZE, insbesondere der Souveränität, der territorialen Unversehrtheit, der Unverletzlichkeit von Grenzen, der friedlichen Streitbeilegung sowie des Rechts jedes Staates, seine Bündnisse frei zu wählen. Russland akzeptierte damit explizit die sicherheitspolitische Eigenständigkeit der osteuropäischen Staaten – einschließlich ihres Rechts, der NATO beizutreten.

Darüber hinaus enthielt die Grundakte militärische Selbstbeschränkungen der NATO, etwa den Verzicht auf die dauerhafte Stationierung substanzieller Kampftruppen und auf Atomwaffen im Gebiet neuer Mitgliedstaaten. Diese Zusagen zeigen, dass die NATO-Erweiterung nicht als aggressive Expansion, sondern als sicherheitspolitisch eingebetteter Prozess verstanden wurde, der russische Sicherheitsinteressen berücksichtigen sollte.

Die kooperative Grundhaltung setzte sich fort in der Einrichtung des NATO-Russland-Rates im Jahr 2002, der als institutionalisierte Plattform für Konsultationen und gemeinsame Entscheidungen diente. Die aktive Beteiligung Russlands an diesem Gremium belegt, dass Moskau die NATO zu diesem Zeitpunkt nicht als existenzielle Bedrohung, sondern als Verhandlungspartner betrachtete.

Diese Einschätzung wird auch durch ein Interview von Sergej Lawrow aus dem Jahr 2005 gestützt, in dem er erklärte, dass es keine schriftlichen Verpflichtungen des Westens gegeben habe, die NATO nicht zu erweitern. Lawrow räumte ein, dass entsprechende Gespräche 1990 auf Deutschland beschränkt gewesen seien und keinen verbindlichen Charakter gehabt hätten. Auch Wladimir Putin selbst sprach in den frühen Jahren seiner Präsidentschaft nicht von einer NATO-Bedrohung, sondern äußerte sich offen über eine mögliche Zusammenarbeit und sogar – unter bestimmten Umständen – über eine denkbare Mitgliedschaft Russlands.

Erst ab Mitte der 2000er-Jahre, insbesondere nach Putins Rede auf der Münchner Sicherheitskonferenz 2007, wandelte sich die russische Rhetorik grundlegend. Die NATO-Osterweiterung wurde nun rückwirkend als Bruch angeblicher Zusagen interpretiert, wobei die Inhalte der NATO-Russland-Grundakte, die OSZE-Prinzipien und die langjährige Kooperation zunehmend ausgeblendet wurden.

Zusammenfassend lässt sich festhalten:
Die NATO-Osterweiterung stellt keinen Bruch westlicher Versprechen dar. Die Aussagen von Genscher und Baker waren kontextgebunden und auf Deutschland beschränkt. Mit der NATO-Russland-Grundakte akzeptierte Russland ausdrücklich die OSZE-Prinzipien und das Recht souveräner Staaten auf freie Bündniswahl. Die spätere Darstellung durch Putin und Lawrow stellt daher eine nachträgliche politische Umdeutung dar, nicht die Fortsetzung einer konstanten russischen Position.

NATO-Osterweiterung

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